Der Ortsbauftragte (OB)

...ist der Leiter des Ortsverbandes. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Er setzt die gesetzlichen Vorgaben und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie die entsprechenden Richtlinien  unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten um. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Sicherheitsvorschriften, Haushaltsordnung usw. verantwortlich. Ihm obliegt die Fürsorgepflicht für alle Helferinnen und Helfer im Ortsverband. Bei seiner Tätigkeit unterstützt ihn sein Stellvertreter und der OV-Stab. Im Einsatzfall ist der Ortsbeauftragte Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Leitungs- und Koordinierungsstabes des OV. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Der Ortsbeauftragte ist der Repräsentant nach außen, und Ansprechpartner für andere Behörden und Institutionen. Wie alle anderen Helferinnen und Helfer übt der Ortsbeauftragte sein Amt ehrenamtlich aus. In seiner Abwesenheit vertritt ihn der Stellvertretende Ortsbeauftragte.

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB)

...führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden. Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.

Der Ausbildungsbeauftragte (AB)

...ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle.

Der Fachberater (FaBe)

...ist ein besonders qualifizierter Helfer, der im Einsatz die Führung der anfordernden Stelle (Bedarfsträger) berät. Die Fachberater nehmen eine Sonderstellung im THW-Ortsverband ein: Auch wenn sie intuitiv oft zum OV-Stab gezählt werden, sind sie nicht dort eingegliedert. Organisatorisch sind sie direkt dem Ortsbeauftragten unterstellt. Im Einsatzfall werden sie in eine Führungsstelle des Bedarfsträgers entsandt. Zu unterscheiden ist zwischen der Funktion Fachberater im THW und der Rolle Fachberater nach den einschlägigen Dienstvorschriften 100 (im THW DV 1-100). In die Funktion Fachberater werden besonders ausgebildete Helfer berufen, die im Einsatzfall die Rolle des Fachberaters THW in einer Führungsstelle ausfüllen können. Genau so gut können ausgebildete Fachberater auch als Verbindungsperson eingesetzt werden oder den LuK-Stab unterstützen. Die Aufgaben des Fachberaters können auch in Zweitfunktion von Mitgliedern des OV-Stabes ausgeübt werden. Einsatzmöglichkeiten, Aufgaben im Einsatz und Effektivität der Beratungsarbeit hängen entscheidend davon ab, wie gut der Kontakt der Fachberater zu den Führungskräften der Anforderer auch außerhalb des Einsatzes ist. Der Fachberater vertritt im Einsatzfall das THW in allen Führungs- und Koordinierungs-Einrichtungen von Bedarfsträgern, insbesondere als Mitglied von KatS-Leitungen, Führungsstäben, technischen Einsatzleitungen, Einsatzleitungen, Einsatzabschnittsleitungen oder Untereinsatzabschnittsleitungen. Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung/Führungsstelle im Einsatz unterstellt. Er berät diesen und die Mitglieder der Führungseinrichtung über die Einsatzmöglichkeiten des THW. Weiterhin leistet er, wie jedes andere Mitglied der Führungseinrichtung, übertragene Arbeiten. Seine Funktion enthält keine Führungsbefugnisse. Der FaBe unterstützt den Ortsverband und speziell den LuK-Stab bei der Einsatzvorbereitung. Um im Einsatzfall effektiv arbeiten zu können, wird vom Fachberater erwartet, dass er sich ständig über Veränderungen im THW informiert - also immer aktuell über Einsatzmöglichkeiten, -potenziale und Erreichbarkeiten informiert ist. Gleiches gilt für die Einsatzpotenziale Dritter. Außerdem muss der Kontakt zu möglichen Anforderern gehalten und gepflegt werden, damit im Einsatzfall eine Vertrauensbasis vorhanden ist.

Der Verwaltungsbeauftragte (VwBe)

...erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Der Vorgesetzte ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte. Der Verwaltungsbeauftragte arbeitet eng und vertrauensvoll mit allen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen. Er wird auf Antrag des Ortsbeauftragten schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle in seine Funktion berufen.

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

...ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch für die externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten, sowohl bei der internen Information der Helfer als auch, bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitlich begrenzt unterstützt werden.

Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)

...ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig. Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf. Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen. Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.

Der Schirrmeister (SM)

...ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.

Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

  • Bestandserfassungen
  • Materialkontrollen
  • Bearbeitung von Anforderungen
  • Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
  • Durchführung technischer Dienste
  • Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen

Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:

  • Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
  • Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
  • Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung

Der OV-Koch

...ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.

Hierzu hat er:

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
  • Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.