Der Zugführer (ZF)

...führt die Helfer seines Technischen Zuges. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben. Nach der Führungslehre sind das zwischen drei und fünf Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu sieben Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten.

  1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  2. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  3. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt und
    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  4. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Der Zugtruppführer (ZTrFü)

...ist für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich und als solcher stellvertretender Zugführer.

Aufgaben:

  1. Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft (personell und materiell) des Zugtrupps verantwortlich.
  2. Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps und überwacht deren Ausbildungsstand.
  3. Der Zugtruppführer hat im Einsatz für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben zu sorgen, die seinem Zugtrupp erteilt wurden.

Der Gruppenführer (GrFü)

...führt die Helfer seiner Gruppe. Unter seiner Führung bewältigen die Helfer die gestellten Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Bei diesen Aufgaben wird er durch seine/n Truppführer unterstützt. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

Aufgaben

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner Helfer
  • Der Gruppenführer unterstützt die Regionalstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung

Der Truppführer (TrFü)

...führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer.

Aufgaben

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner Helfer.