Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden.


Der anfordernden Feuerwehr entstehen in keinem Falle Kosten!


Das THW darf grundsätzlich immer nur auf Anforderung tätig werden.
Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz* zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz** zur Anwendung.

Der Leiter der Regionalstelle oder der THW-Ortsbeauftragte nennt auf Anfrage auch gern die gültigen Kosten- und Auslagensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation.

Ansprechpartner für Anforderer

Volker Dieckmann

Ortsbeauftragter

Notfall-Handy

0162-1371683

(24 Stunden besetzt)

 

oder wenden Sie sich an unsere übergeordnete Dienststelle

Leistelle Siegen: 0271 3136830

Regionalstelle Olpe:  02761 836520